AGBs

1. Geltungsbereich
Alle aktuellen und zukünftigen Angebote, Service und sonstige vertraglichen Vereinbarungen der VOIGT DEUTSCHLAND GMBH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Ausschluss der Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform.Abweichende Bedingungen von Kundenseite, die von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH nicht schriftlich anerkannt werden, werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch für den Fall des fehlenden ausdrücklichen Widerspruchs seitens VOIGT DEUTSCHLAND GMBH zu abweichenden Bedingungen des Kunden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


2. Angebote und Preise
Alle Angebote von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH sind grundsätzlich freibleibend, Angaben zu Preisen und Leistungen in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten verstehen sich als Richtwerte und sind mithin unverbindlich. Verbindlich sind derartige Angaben in dem Fall, dass im Vertrag ausdrücklich auf diese Angaben Bezug genommen wird. Alle Preise verstehen sich ab Lager und in Euro zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden deutschen Mehrwertsteuer. Im Übrigen sind sonstige Angebote grundsätzlich als Antrag zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Bestellungen werden von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH wahlweise durch Auftragsbestätigung in Textform (z.B. Email/Fax/Brief) oder durch Auftragslieferung angenommen.Durch die Annahme der Bestellung kommt der Vertrag zustande.


3. Lieferung
Angegebene Lieferzeiten sind Näherungswerte und unverbindlich. VOIGT DEUTSCHLAND GMBH ist zu Teillieferungen berechtigt, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf, wenn dies dem Kunden zumutbar und nicht nach der Natur des Auftrages ausgeschlossen ist.Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt der Versand der Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden; in diesem Fall geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die gesetzlichen Bestimmungen.Versand, Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie zweckentsprechende Verpackungen werden mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, eine Haftung entsteht jedoch nur bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Verpflichtung. VOIGT DEUTSCHLAND GMBH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Die Lieferung erfolgt an die sich aus der Auftragserteilung ergebende Adresse des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

4. Verzug
Bei Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen, mindestens jedoch zwei-wöchigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten. Will der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so muss er VOIGT DEUTSCHLAND GMBH zunächst eine Frist zur Nachlieferung von mindestens drei Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist wird von dem Tage an berechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Kunden bei VOIGT DEUTSCHLAND GMBH eingeht.Schadensersatzansprüche gegen VOIGT DEUTSCHLAND GMBH sind nur dann gegeben, falls der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf Vorsatz oder dem groben Verschulden von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH beruht.Im Falle eines Annahmeverzuges des Kunden haftet VOIGT DEUTSCHLAND GMBH bei etwaigen Beschädigungen oder im Falle des Untergangs von Waren nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Abnahme der von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH vertraglich zu erbringenden Leistung, ist eine Hauptpflicht. Bei Nichtabnahme des Kunden ist VOIGT DEUTSCHLAND GMBH berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, 50 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Kunde ist berechtigt, den Anfall eines geringeren Schadens nachzuweisen.


5. Zahlung
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist VOIGT DEUTSCHLAND GMBH vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent, wenn der Kunde Unternehmer ist, bzw. 5 Prozent, wenn der Kunde Verbraucher ist, über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, es sei denn VOIGT DEUTSCHLAND GMBH weist eine höhere Belastung nach. Die Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, VOIGT DEUTSCHLAND GMBH gegenüber dem Kunden zustehender Forderungen im Eigentum von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH Der Kunde ist auf Verlangen von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH verpflichtet, die Ware sofort an VOIGT DEUTSCHLAND GMBH oder einen von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben. Darüber hinaus ist VOIGT DEUTSCHLAND GMBH oder ein von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH beauftragter Dritter berechtigt, die Ware abzuholen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Kunden zu betreten. Nach vorheriger schriftlicher Anzeige ist VOIGT DEUTSCHLAND GMBH innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des diesbezüglichen Schreibens berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt bestehende Ware und mögliche andere Sicherheiten nach eigenem Ermessen zu verwerten. Die Gutschrift über den Verwertungserlös gilt als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Der Kunde hat VOIGT DEUTSCHLAND GMBH von allen Zugriffen Dritter auf das Eigentum von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH – insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahmung– sowie von allen am Eigentum von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH eintretenden Schäden zu unterrichten. Er ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – verpflichtet, die VOIGT DEUTSCHLAND GMBH durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen.

8. Rücktritt
VOIGT DEUTSCHLAND GMBH ist berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, wenn
a)VOIGT DEUTSCHLAND GMBH wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger nicht nur vorübergehender, unvorhersehbarer, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse die Auftragslieferung nicht durchführen kann, es sei denn, der Hinderungsgrund liegt in der eigenen Verantwortung von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH;
b)VOIGT DEUTSCHLAND GMBH ohne eigenes Verschulden erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen. VOIGT DEUTSCHLAND GMBH ist auch berechtigt, zusätzliche angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Kunde in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, ist VOIGT DEUTSCHLAND GMBH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9. Urheberrechte und Schutzrechte
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten bzw. Schutzrechten Dritter ist VOIGT DEUTSCHLAND GMBH auf die Erklärungen des Kunden angewiesen. Der Kunde versichert, dass er Inhaber der Urheberrechte bzw. der Verwertungsrechte an den zur Verfügung Bildnissen, Grafiken und Texten ist. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt, haftet der Kunde hierfür allein und hat VOIGT DEUTSCHLAND GMBH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie die bei VOIGT DEUTSCHLAND GMBH anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Vom Kunden zu beschaffende Grafiken, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind VOIGT DEUTSCHLAND GMBH frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.

10. Verlust von eingereichten Daten
VOIGT DEUTSCHLAND GMBH haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Daten, Fotos, Dias oder Filmen, sofern die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH beruht. Die Haftung beschränkt sich auf den reinen Materialwert des überlassenen Gegenstandes. VOIGT DEUTSCHLAND GMBH erstellt keinerlei Sicherheitskopien (Back-Up) hinsichtlich übergebener Dateien und Daten. Der Kunde ist aus Gründen des Schutzes von Datenverlust seinerseits zur Erstellung solcher Sicherheitsdateien vor der Weitergabe von auf Speichermedien gespeicherten Dateien an VOIGT DEUTSCHLAND GMBH verpflichtet.

11. Rügefristen
Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Auftragsarbeiten unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. § 377 HGB gilt uneingeschränkt. Andernfalls gilt die Arbeit als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einer Woche geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen VOIGT DEUTSCHLAND GMBH sämtliche zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Soweit VOIGT DEUTSCHLAND GMBH durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden. VOIGT DEUTSCHLAND GMBH ist selbstverständlich bestrebt, äußerste Maßgenauigkeit zu erzielen, dennoch sind nachstehende Toleranzwerte einzuplanen: bis ± 2 %, höchstens jedoch 2,5 cm. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und können durch Beschnitt abweichen. Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, anderenfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigungen keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 3% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.

12. Gewährleistung
Auftragsarbeiten, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sind in angemessener Frist nach von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH wahlweise nachzubessern oder neu zu liefern (Nacherfüllung), sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Schlägt eine Nacherfüllung wiederholt fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, insbesondere unsachgemäßer Montage- oder Reparaturarbeiten seitens Dritter oder desKunden, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren binnen 12 Monaten nach Abnahme; § 438 Abs.1 Nr.2 und § 634a Abs.1 Nr.2 BGB bleiben unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten ist nach Wahl von VOIGT DEUTSCHLAND GMBH Hamburg oder der Geschäftssitz des Kunden. Gerichtsstand ist auch dann Hamburg, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland heraus verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.Es gilt deutsches Recht.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.